Das gilt ab jetzt: die aktuellen Maßnahmen zusammengefasst

Wir haben hier bereits am letzten Samstag auf Basis der zugänglichen Quellen und der von uns verfolgten Pressekonferenz alle aktuellen Maßnahmen zusammengestellt. Aktuelle Informationen zu Umsetzungen oder Besonderheiten in Moosdorf liefern wir euch hier natürlich ebenfalls regelmäßig. Und unser dringendster Wunsch: bleibt gesund!

Wielange gelten die neuen Maßnahmen?

Alles tritt ab Dienstag, 17. November in Kraft und bleibt bis 6. Dezember aufrecht. Offen ist, ob und wie ggf. verlängert wird. Je nach Verlauf der Infektionszahlen.

Was sind die konkreten Ausgangsbeschränkungen?

Den eigenen Wohnraum darf man nur aus bestimmten Gründen verlassen. Das gilt 24 Stunden und an allen Tagen. Erlaubt bleibt

  • Fahrt in die Arbeit
  • Einkauf von „Grundgütern“
  • zur medizinischen Versorgung
  • Ausgang zur „körperlichen und psychischen Erholung“ ist gestattet, (Spaziergänge, Individualsport)

Zusätzlich gilt als Ausnahme: die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen fällt, der Besuch von Friedhöfen aber auch religiöser Einrichtungen. Die Versorgung von Tieren. Natürlich auch bei unmittelbaren Gefahren für Leib, Leben und Eigentum.

Wie konkret sind die Kontaktbeschränkungen?

Verschärft werden Zusammenkünfte mit nicht haushaltszugehörigen Personen. Erlaub sind Kontakte mit dem Lebenspartner bzw. der Lebenspartnerin oder „mit einzelnen engsten Angehörigen“ bzw. „einzelnen wichtigen Bezugspersonen. Das müssen Personen sein mit denen man in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt hatte. Das bedeutet auch: ein Haushalt darf sich jeweils nur noch mit einer einzelnen haushaltsfremden Person treffen.

Es bleiben Abstandsregeln & Maskenpflicht!

Weiter aufrecht bleibt die Ein-Meter-Abstandsregel im öffentlichen Raum zu nicht haushaltszugehörigen Personen. In geschlossenen öffentlichen Räumen gilt weiter die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind weiterhin ausgenommen.

Geschlossen werden Handel, Gastronomie und Dienstleistungen

Der Handel wird fast vollständig geschlossen. Geöffent bleibt der gesamte Lebensmittelhandel. Das gilt auch für den Gesundheitsbereich, den Agrar- und Tierfutterhandel. Geöffnet bleiben Tankstellen, Banken, Postämter, Handyshops, Traffiken, Abfallentsorge. Übrigens auch Fahrrad- und Kfz-Werkstätten. Die Öffnungszeiten bleiben allerdings überall auf 6.00 bis 19.00 Uhr limitiert.

Die gesamte Gastronomie bleibt weiter für den Kundenbetrieb geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist zwischen 6.00 und 19.00 Uhr gestattet. Lieferservices bleiben rund um die Uhr erlaubt. Das was man als „körpernahen Dienstleistungen“ bezeichnet bleibt geschlossen. Das gilt auch für Friseur- und Kosmetikstudios sowie Massagepraxen.

Wieder Fernunterricht in Schulen und eingeschränkte Betreuung in Kindergärten

Schulen stellen wieder auf den Fernunterricht um. Das gilt für den Oberstufen- und auch für den gesamte Pflichtschulbereich. Betreuung wird es aber unabhängig geben, wenn es notwendig ist. Das gilt auch für die Kindergärten. Und zwar für alle, die eine Betreuung brauchen.

Was heißt das für Veranstaltungen und Tourismus?

Veranstaltungen bleiben im Grunde komplett verboten. Wenige Ausnahmen gelten für Demonstrationen, religiöse Veranstaltungen sowie Partei- und Politikveranstaltungen – wobei die Kirchen freiwillig auf Gottesdienste in der Lockdown Phase verzichten werden. Die Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben für touristische Zwecke weiterhin geschlossen. Ausnahmen gibt es also lediglich für Geschäftsreisende.

Was geht in Sachen Sport und Freizeit?

Wie schon im Frühjahr: alle Sportanlagen für Amateursportlerinnen und -sportler sind gesperrt, unabhängig davon ob es bei der Sportart zu Körperkontakt kommt oder nicht. Alle Kontaktsportarten im Freizeitbereich sind natürlich untersagt. Das gilt natürlich auch für Fußball. Individual- und Freizeitsport im Freien bleibt erlaubt. Aber auch hier nur, wenn es dabei zu keinem Körperkontakt kommt. Der Profibereich bleibt aufrecht.

Alle Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Das trifft Fitnessstudios, Bäder, Museen und Museumsbahnen, Kinos, Theater, Konzertsäle, Kabaretts, Tierparks, Freizeit- und Vergnügungsparks.

Am Arbeitsplatz gilt: am besten Homeoffice

Wo immer es geht wird natürlich Homeoffice empfohlen. Wer am Arbeitsplatz sein muss, für den gilt der Einmeterabstand. Sollte das oder auch andere Schutzmaßnahmen nicht möglich sein, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes am Arbeitsplatz verpflichtend.

Wie sieht es bei Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen aus?

In Krankenhäusern ist nur noch ein Besuch pro Woche und Patientin bzw. Patient möglich. Auch bei Schwangerschaften gilt: Schwangere dürfen vor und nach der Geburt nur von einer Person begleitet werden. Minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen von zwei Personen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtungen müssen einmal pro Woche einen Coronavirus-Test machen. In Pflegeeinrichtungen gelten die Krankenhausregeln. 1 Besuch pro Woche pro Patient.

Was geschieht mit Begräbnissen und in Sachen Religionsausübung?

Es gilt wie bisher maximal 50 Personen dürfen an einem Begräbnis teilnehmen. Dabei gilt natürlich zwingend die Mindestabstandsregel und die Pflicht Mund-Nasnschutz zu tragen. Bei Religionsgemeinschaften muss in Innenräumen jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Aktuell haben aber offensichtlich alle Religionsgemeinschaften angekündigt Gottesdienste auszusetzen während des neuen Lockdowns.

Moosdorf Live

Mein Name ist Christian Spanik. Ich bin der Moosdorfer Dorfchronist und verantwortlich für Inhalte und Konzepte der Moosdorfer Gemeindemedien wie Moosdorfer Bote, Moosdorf Live auf Facebook und Moosdorf Live im Internet unter der Adresse www.moosdorf.net

2 Antworten

  1. Sonja Berer sagt:

    Liebes Team von Moosdorf live, mich würde sehr interessieren, ob es bei den veröffentlichten Zahlen tatsächlich Erkrankte sind, oder ob es sich um positiv getestete Personen handelt.
    Mit lieben Grüßen aus Haslach
    Sonja Berer

    • Moosdorf Live sagt:

      Liebe Sonja,
      danke für Deine Frage! Die Mail der BH die die Zahlen übermittelt spricht grundsätzlich von Erkrankten. Der Wortlaut der Mail an alle Gemeinden ist „in Ihrer Gemeinde sind mit Stand heute X Covid-Erkrankte aufhältig.“ Wir gehen davon aus, wie auch auf der Seite der Landes, dass es sich hier um die Zahl aller aktuell positiv getesteten Personen in der Gemeinde handelt. Da die Erkrankung ja unterschiedlich stark sein kann bzw. auch symptomlos vorübergehen kann ist – so denken wir – die Formulierung Erkrankte grundsätzlich zulässig. Zumal es ja um die Ansteckungs-Situation geht. Jeder – mit Symptomen oder ohne – kann ja andere anstecken. Vielleicht auch zur Klärung: wir selber – also weder die Gemeinde, noch der Bürgermeister oder sonst jemand in der Gemeinde – weiß wer die Personen sind. Das ist aus persönlichen Gründen für die Betroffenen, aber auch datenschutzrechtlich sinnvoll. So kann jeder selber entscheiden, wen er informieren will. Insofern kennen wir auch nicht die Schwere einer Erkrankung. Wichtig ist nur dass die Betroffenen die Quarantäne einhalten. Wenn du mehr über die Relationen von Kranken, Infizierten, Hospitalisation usw. wissen möchtest findest du was das Land und den Bezirk betrifft die Infos auf den Seiten des Landes (https://www.land-oberoesterreich.gv.at/232009) oder aber die Infografiken auf den Seiten des ORF: https://orf.at/corona/daten/oesterreich Wir recherchieren aber auch nochmal bei der BH nach und werden dann hier informieren. Viele Grüsse nach Haslach und bleibt gesund!

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