Auch wenn es schwer fällt: dieses Jahr bitte nicht!

Wir verstehen, dass für viele Menschen zu Sylvester auch die Böller dazu gehören. Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen: es ist in diesem Jahr verboten. Aber uns ist wichtiger, allen denen es schwer fällt zu bitten darauf zu verzichten. Es gibt unterschiedlichste Gründe warum wir uns dieses Mal leise vom alten Jahr verabschieden wollen.

Einer der Gründe ist auch: jedes Jahr verletzen sich hunderte Menschen mit Feuerwerks-Körpern in Österreich. Da die Krankenhäuser jetzt schon an der Grenze der Möglichkeiten sind, ist jeder der zusätzlich behandelt werden muss an Sylvester sehr schwierig. Und darum gilt auch: bitte nicht mit alten Feuerwerksköpern oder gar selbst gebastelten Dingen hantieren. Das erhöht nur das Risiko und ist natürlich genauso verboten. Wir verstehen dass euch das vielleicht traurig stimmt oder auch frustrierd. Aber wir bitten euch, es dieses Jahr einfach ausfallen zu lassen.

Zum Verständnis: alles an Pyrotechnik jenseits von Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk ist dieses Jahr verboten. Und in diesem Jahr gibt es auch keine Ausnahmen. Den Wortlaut aus der Gemeindemitteilung von Moosdorf haben wir euch nochmal hier online gestellt.

Wir wünschen euch allen schon mal einen guten und ruhigen Rutsch in ein hoffentlich gutes 2021!

Auszug aus der Gemeindemitteilung Moosdorf zum Thema Pyrotechnik

Gemäß § 34 Pyrotechnikgesetz 2010 ist die Verwendung und/oder Inverkehrbringen von Knallkörpern der Kategorie F2 verboten.

Kategorie F1

Sehr geringe Gefahr, vernachlässigbarer Lärmpegel; können ggf. in geschlossenen Räumen verwendet werden, wenn laut Gebrauchsanweisung zulässig (§ 11 Z 1 Pyrotechnikgesetz)

z.B. Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerk etc.

Ab 12 Jahren     Sachkunde nicht erforderlich

Kategorie F2

Geringe Gefahr, geringer Lärmpegel, zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen (§ 11 Z 2 Pyrotechnikgesetz)

z.B. Schweizer Kracher (Piraten), Knallfrösche, Batteriefeuerwerke, „Ladycracker“ etc.

Ab 16 Jahren     Sachkunde nicht erforderlich

Kategorie F3

Mittlere Gefahr, zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen, Lärmpegel gefährdet nicht die menschliche Gesundheit (§ 11 Z 3 Pyrotechnikgesetz)

z.B. Knallkörper, Feuerräder etc.

Ab 18 Jahren     Sachkunde erforderlich

Kategorie F4

Große Gefahr, nur zur Verwendung von Personen mit Fachkenntnis vorgesehen, Lärmpegel gefährdet nicht die menschliche Gesundheit (§ 11 Z 4 Pyrotechnikgesetz)

z.B. Feuerwerksbomben, Fächersonnen, Fontänen, Feuertöpfe etc.

Ab 18 Jahren     Sachkunde erforderlich

Aufgrund der diesjährigen Corona-Pandemie wird vom Gesetzgeber keine Ausnahmeverordnung vom Pyrotechnikgesetz erlassen. Somit ist im gesamte Gemeindegebiet die Verwendung von Knallkörpern verboten.

Moosdorf Live

Mein Name ist Christian Spanik. Ich bin der Moosdorfer Dorfchronist und verantwortlich für Inhalte und Konzepte der Moosdorfer Gemeindemedien wie Moosdorfer Bote, Moosdorf Live auf Facebook und Moosdorf Live im Internet unter der Adresse www.moosdorf.net

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