Das Statement der BH Braunau zum Thema Ausreise-Beschränkung für den Bezirk

Gerade bekamen wir von der Gemeinde Moosdorf das erste offizielle Schreiben der BH und damit des Bezirkshauptmannes Gerald Kronberger zum Thema Ausreisebeschränkungen. Hier also der Wortlaut zu den Beschränkungen, die ab der Nacht von Samstag auf Sonntag (00:00h) gelten werden und auch die Begründungen und Fakten dazu, als Hintergrund.

Informationen & Text: BH Braunau

Wie bereits aus den Medien bekannt, wurden gestern Abend vom Gesundheitsministerium kurzfristig Ausreisekontrollen für den Bezirk Braunau per Weisung vorgeschrieben.

Dies aufgrund der Tatsache, dass die 10% Auslastungsgrenze an ICU-Betten landesweit erreicht wurde (34 Intensivbetten), der Durchimpfungsgrad im Bezirk leider unter 50% liegt (49,2%) und die 7 Tages-Inzidenz den gemittelten Grenzwert von 300 seit 7 aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde (siehe auch Presseaussendung weiter unten zur Information).

Der vom Bundesministerium bzw Landeskrisenstab übermittelte Verordnungstext (samt einer Reihe weiterer Ausnahmen) befindet sich in der Endabstimmung und wird morgen übermittelt bzw. kundgemacht.

Corona: Bundes-Erlass erfordert Maßnahmen im Bezirk Braunau

Ausreise-Testpflicht ab Samstag, 18. September – Mobile Impfteams werden in den Bezirk Braunau geschickt

Im Bezirk Braunau tritt mit Samstag, 18. September, der Hochinzidenzerlass des Bundes in Kraft. Dieser sieht eine Ausreise-Testpflicht aus Hochinzidenzgebieten vor, die im Bezirk Braunau nun schlagend wird.

In enger Abstimmung mit der Bezirksverwaltungsbehörde vor Ort, der Landespolizeidirektion und des Österreichische Bundesheeres wird nun die Ausreisetestpflicht umgesetzt, um das Infektionsgeschehen in der Region möglichst rasch und effektiv einzudämmen.

Für das Wirksamwerden des Hochinzidenzerlasses sieht der Bund mehrere Kriterien vor, die im Bezirk Braunau nun zutreffen:

  • Mehr als 10 Prozent der in einem Bundesland insgesamt zur Verfügung stehenden Intensivbetten sind mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegt, das sind in OÖ 34 Intensivbetten.
  • Der Schwellenwert der über sieben aufeinanderfolgende Tage gemittelten 7-Tage-Inzidenz, dessen Höhe sich nach der jeweiligen Durchimpfungsrate im Bezirk richtet, wird überschritten. Im Bezirk Braunau liegt die Grenze des gemittelten 7-Tages-Inzidenzwertes aufgrund der dortigen Impfquote bei 300.

Bei einer aktuellen Durchimpfungsrate im Bezirk von unter 50 Prozent (derzeit exakt 49,2 Prozent bezogen auf die Gesamtbevölkerung), verzeichnet der Bezirk Braunau derzeit seit sieben aufeinanderfolgenden Tagen einen gemittelten Sieben-Tages-Inzidenz-Wert von mehr als 300.

Für den Bezirk Braunau müssen daher Ausreisekontrollen vorgenommen werden. Diese Maßnahme gilt ab Samstag, 18. September 2021, 00:00 Uhr und ist so lange beizubehalten, bis die 7-Tages-Inzidenz wieder unter 200 sinkt. Ein einmaliges Unterschreiten ist dafür ausreichend. Sollte die Impfquote im Bezirk auf 50 Prozent der Gesamtbevölkerung steigen, kann schon bei Unterschreiten eines Grenzwertes von 300 beendet werden.

Die Ausreise-Testpflicht gilt für alle Personen, die den Bezirk verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben.

Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden. Falls erforderlich werden seitens des Landes zusätzliche Testkapazitäteneingerichtet. (Alle Testmöglichkeiten unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/246667.htm)

„Derzeit verzeichnet der Bezirk Braunau hohe Infektionszahlen bei einer vergleichsweise eher niedrigen Impfquote. Mit dem Ziel, die Impfrate zu steigern, sollen nun verstärkt mobile Impfteams in den Bezirk geschickt werden, damit sich möglichst viele Menschen schnell und einfach impfen lassen können. Durch eine durchgehend gute Zusammenarbeit aller Beteiligten sind wir gut vorbereitet“

Philipp Bretschneider, Leiter des Krisenstabs im Gesundheitsministerium und Carmen Breitwieser, Leiterin des Krisenstabes des Landes Oberösterreich.

Ausgenommen sind Geimpfte und Genesene

Von der Testverpflichtung ausgenommen sind alle, die bereits vollimmunisiert sind sowie genesene Personen mit zumindest einer Covid-Teilimpfung. Auch für Einsatzkräfte im Einsatzfall gilt die Testverpflichtung nicht.

Weiters gilt die Ausreise-Testverpflichtung unter anderem nicht:

  • für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
  • zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens und zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen
  • zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen (Wahlen) oder gerichtlichen Wegen sowie Fahrten im Rahmen des Strafvollzugs
  • Für Kinder, Schülerinnen und Schüler die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht besuchen
  • Für Personen, die Kinder zu und von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler zu und von Schulen transportieren, ausschließlich zum Zweck dieses Transports;

„Der Bezirk ist, durch enge Zusammenarbeit mit dem Landeskrisenstab, gut auf das Wirksamwerden des Hochinzidenzerlasses des Bundes vorbereitet. Ich appelliere aber an dieser Stelle noch einmal an alle, einen Beitrag zu leisten, indem sich möglichst viele Menschen impfen lassen und wir die Corona-Hygienemaßnahmen, die uns allen mittlerweile gut geläufig sind, größtmöglich einzuhalten.“

Bezirkshauptmann von Braunau, Gerald Kronberger.

Impfangebote im Bezirk Braunau noch einmal aufgestockt

Zur Impfung stehen schon jetzt viele Möglichkeiten bereit: sowohl die Impfstraße des Landes OÖ in der Bezirkssporthalle Braunau als auch Pop-up-Impfstellen an der Herbstmesse Braunau (17.-19.9.) und in der Gruppenpraxis Dr. Puttinger/Dr. Schlieber in Uttendorf (16.9.-31.10.) zur Verfügung. Zusätzliche Kapazitäten werden mit mobilen Impfteams kurzfristig geschaffen. Diese starten bereits am Wochenende. Der Impfbus des Landes OÖ ist zudem kommende Woche im Bezirk unterwegs. Die aktuellen Impfangebote finden sich unter www.ooe-impft.at

Klarstellung zur Ausreisetestpflicht im Bezirk Braunau

Im Bezirk Braunau tritt mit Samstag, 18. September, der Hochinzidenzerlass des Bundes in Kraft. Dieser sieht eine Ausreise-Testpflicht aus Hochinzidenzgebieten vor, die im Bezirk Braunau nun schlagend wird.

Entsprechend der Verordnung sind Personen von der Ausreise-Testpflicht ausgenommen bzw. können diese den Bezirk ungehindert verlassen, die einen 3-G-Nachweis erbringen können. Das sind getestete Personen (Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden), genesene Personen (bis zu 180 Tage nach bestätigter Infektion), Personen, die einen Nachweis über neutralisierende Antikörper haben, der nicht älter als 90 Tage ist, Personen, die bereits vollimmunisiert sind und genesene Personen mit zumindest einer Covid-Teilimpfung. 

Weiters gilt die Ausreise-Testverpflichtung unter anderem nicht:

  • für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
  • zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens und zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen
  • zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen (Wahlen) oder gerichtlichen Wegen sowie Fahrten im Rahmen des Strafvollzugs
  • Für Kinder, Schülerinnen und Schüler die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht besuchen
  • Für Personen, die Kinder zu und von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler zu und von Schulen transportieren, ausschließlich zum Zweck dieses Transports.

Moosdorf Live

Mein Name ist Christian Spanik. Ich bin der Moosdorfer Dorfchronist und verantwortlich für Inhalte und Konzepte der Moosdorfer Gemeindemedien wie Moosdorfer Bote, Moosdorf Live auf Facebook und Moosdorf Live im Internet unter der Adresse www.moosdorf.net

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