Neuerungen für Tierhalter in Moosdorf: Sachkundenachweis ist Pflicht
Seit diesem Monat brauchen Tierhalter einen Sachkundenachweis. Im Rahmen einer Bürgerinformation hat die Gemeinde Moosdorf auf diese nun in ganz Österreich geltende neue Regelung hingewiesen. Was steckt dahinter und wen trifft es in welcher Form. Wir haben ein paar Informationen für Euch.
Wer sich ab jetzt einen Hund oder bestimmte andere Tiere anschaffen möchte, muss eine neue gesetzliche Vorgabe beachten. Seit dem 1. Juli 2026 ist der verpflichtende Sachkundenachweis in Kraft. Die Gemeinde Moosdorf informiert auch auf der Gemeindehomepage mit einem PDF über die wichtigsten Änderungen. Wir haben es Euch weiter unten verlinkt.
Die neue Regelung gilt österreichweit und betrifft alle zukünftigen Halterinnen und Halter von Hunden, Reptilien, Amphibien sowie bestimmten Papageienvögeln. Ziel ist es, Tierhalter bestmöglich auf die verantwortungsvolle Haltung ihrer Tiere vorzubereiten.
Was ändert sich?
Vor der Anschaffung eines Hundes, einer Schlange, Echse, Schildkröte oder bestimmter Papageienvögel muss künftig ein allgemeiner Sachkundenachweis absolviert werden. Für Hundehalter kommt zusätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme der Haltung ein Praxisteil mit dem eigenen Hund dazu.
Für bereits erfahrene Hundehalter sowie verschiedene Berufsgruppen und speziell ausgebildete Personen gelten Ausnahmen beziehungsweise Übergangsregelungen.
Wo gibt es weitere Informationen?
Die Gemeinde Moosdorf hat dazu ein offizielles Informationsblatt des Landes erhalten. Alle Details findet ihr auf dem Informationsblatt sowie auf der Gemeindehomepage unter „News“ beziehungsweise „Rund um den Hund“.
Wir haben die Kernaussagen des PDFs das ihr Euch dort herunterladen könnt hier schon mal zusammengefasst.
Wen genau die neue Regelung betrifft
Die wichtigsten Fakten aus dem Informationsblatt im Überblick: Der verpflichtende Sachkundenachweis gilt für Personen, die ab dem 1. Juli 2026 erstmals einen Hund, Reptilien, Amphibien oder bestimmte Papageienvögel anschaffen. Hundehalter müssen neben dem Theoriekurs innerhalb von zwölf Monaten zusätzlich eine praktische Einheit mit dem eigenen Hund absolvieren.
Wer bereits einen Hund hält oder in den vergangenen Jahren nachweislich Hunde gehalten hat, fällt in vielen Fällen unter die gesetzlichen Ausnahmen. Ebenfalls ausgenommen sind unter anderem Tierärztinnen und Tierärzte, anerkannte Hundetrainer sowie weitere speziell qualifizierte Personen. Nicht betroffen sind außerdem Halter von Wellensittichen, Nymphensittichen, Unzertrennlichen und Plattschweifsittichen.
Bei Fragen steht Euch die Gemeinde Moosdorf selbstverständlich gerne zur Verfügung, wie sie in der Aussendung betont. Wenn ihr also unsicher seid, wie und ob euch das konkret betrifft – lest am besten das PDF selbst durch oder fragt bei der Gemeinde nach.






















