Wissenswertes zum Lockdown aus der Gemeinde
Wissenswertes zum Lockdown – das hat unser Amtsleiter Thomas Österbauer und das Team der Gemeinde Moosdorf zusammengestellt. Alle Infos bekommt ihr in den nächsten Tagen auch noch per Postwurf zugesandt. Alles was im Postwurf steht findet ihr aber natürlich auch hier bei uns im Artikel und in den Newstickern hier auf diesen Seiten. Danke an Thomas & Team für Eure Arbeit!
In Österreich ist seit Dienstag, 17.11. eine deutliche Verschärfung des derzeit aufrechten Lockdowns in Kraft. Die Ausgangsbeschränkungen gelten ganztags, und es gibt auch verschärfte Kontaktbeschränkungen: Erlaubt sind nur noch Treffen mit dem Lebenspartner, „einzelnen engsten Angehörigen“ bzw. „einzelnen wichtigen Bezugspersonen“. Der Handel muss mit wenigen Ausnahmen zusperren, die Schulen wechseln komplett auf Fernunterricht.
Die Maßnahmen sind seit Dienstag, 17. November in Kraft und bleiben (vorerst) bis 6. Dezember aufrecht.
Ausgangsbeschränkungen
Den eigenen privaten Wohnbereich darf man nun nur noch aus bestimmten Gründen verlassen, und zwar rund um die Uhr. Erlaubt bleibt die Fahrt in die Arbeit, der Einkauf von „Grundgütern“ und der Gang zur medizinischen Versorgung. Auch der Aufenthalt im Freien zur „körperlichen und psychischen Erholung“ ist gestattet, etwa Spaziergänge und Individualsport. Auch die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen fällt unter die Ausnahmen, ebenso der Friedhofsgang, der Besuch religiöser Einrichtungen oder die Versorgung von Tieren. Raus darf man auch zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren für Leib, Leben und Eigentum.
Kontaktbeschränkungen
Deutlich verschärft werden die Regeln hinsichtlich Treffen mit nicht haushaltszugehörigen Personen. Zu Treffen darf man nur noch dann hinaus, wenn es sich um Kontakte mit dem Lebenspartner bzw. der Lebenspartnerin handelt oder um Kontakte „mit einzelnen engsten Angehörigen“ bzw. „einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird“. Die Regierung versteht darunter dem Vernehmen nach, dass sich ein Haushalt jeweils nur noch mit einer einzelnen haushaltsfremden Person treffen darf.
Abstandsregeln und Maskenpflicht
Weiter aufrecht bleibt die Ein-Meter-Abstandsregel im öffentlichen Raum zu nicht haushaltszugehörigen Personen. In geschlossenen öffentlichen Räumen gilt weiter die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS), Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind weiterhin ausgenommen.
Handel, Gastronomie und Dienstleistungen
Der Handel wird bis auf Ausnahmen geschlossen. Weiter offen hat der gesamte Lebensmittelhandel sowie der Gesundheitsbereich, der Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Banken, die Post, Handyshops, Trafiken, Abfallentsorger, Putzereien und Fahrrad- sowie Kfz-Werkstätten. Die Öffnungszeiten bleiben von 06.00 bis 19.00 Uhr limitiert. Die gesamte Gastronomie bleibt für den Kundenbetrieb geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist zwischen
06.00 und 19.00 Uhr gestattet. Lieferservices bleiben rund um die Uhr erlaubt. Alle „körpernahen Dienstleistungen“ bleiben geschlossen, etwa auch Friseur- und Kosmetikstudios sowie Massagepraxen.
Schulen und Kindergärten
Schulen wechseln komplett in den Fernunterricht – nach dem Oberstufen- nun auch der gesamte Pflichtschulbereich. Betreuung gibt es nach wie vor. Im Moosdorfer Kindergärten gibt es weiterhin eine Betreuungsmöglichkeit, für alle, die eine Betreuung brauchen. Auch in der VS-Moosdorf wird eine Betreuungsmöglichkeit bei Bedarf angeboten.
Veranstaltungen und Tourismus
Veranstaltungen bleiben nahezu komplett untersagt, Ausnahmen gibt es u. a. für Demonstrationen, religiöse Veranstaltungen sowie Partei- u. Politikveranstaltungen. Alle Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben für touristische Zwecke geschlossen. Ausnahmen gibt es etwa für Geschäftsreisende.
Sport und Freizeit
Sämtliche Sportanlagen für Amateursportlerinnen und -sportler werden gesperrt, auch jene, bei denen es nicht zu Körperkontakt kommt. Alle Kontaktsportarten im Freizeitbereich sind untersagt, etwa auch Fußball. Individual- und Freizeitsport im Freien bleibt erlaubt, sofern es dabei zu keinem Körperkontakt kommt. Der Profibereich bleibt aufrecht. Sämtliche Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Bäder, Bibliotheken, Museen, Galerien und Museumsbahnen, Kinos, Theater, Konzertsäle, Kabaretts, Tierparks, Freizeit- und Vergnügungsparks bleiben geschlossen.
Am Arbeitsplatz
Wo es möglich ist, wird Homeoffice empfohlen. Sind weder der Ein-Meterabstand noch andere Schutzmaßnahmen möglich, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
Spitäler, Alters- und Pflegeheime
In Spitälern ist nur noch ein Besuch pro Woche und Patientin bzw. Patient möglich. Schwangere dürfen vor und nach der Geburt von einer Person begleitet werden, Minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen von zwei Personen. MitarbeiterInnen müssen einmal pro Woche einen Coronavirus-Test machen. Auch in Pflegeeinrichtungen ist nur ein Besuch pro Woche und Patientin bzw. Patient möglich.
Begräbnisse und Religionsausübung
An Begräbnissen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht.